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Bauwirtschaft

Unter Bauwirtschaft versteht man alle Arten von der Errichtung verschiedener Gebäude. Darunter fallen jegliche Aufgaben, welche für den Bau letztendlich erforderlich sind, ausgenommen der Herstellung der Materialien und die behördlichen Arbeiten. Bis 1993 wurde das Baugewerbe in drei Hauptkategorien unterteilt. Das Bauhauptgewerbe umfasst die Hauptaufgaben jeder Baustelle. Dies beginnt bei der Errichtung des Rohbaus, bzw. den notwendigen Hoch- und Tiefbauarbeiten des jeweiligen Bauunterfangens. Daneben zählen auch Strassen- und Landschaftsbau, sowie Stuckateurgewerbe und Zimmerei zu den Aufgaben des Bauhauptgewerbes. Viele der Arbeiten, welche nach der Fertigstellung des Rohbaus anfallen, gehören zu den Auftragsbereichen des Baunebengewerbes. Dieses umfasst unter anderem Maler, Tapezierer, Schreiner und andere Handwerker. Die dritte Kategorie, das Bauhilfsgewerbe, ist für alle vorrangig zu erledigenden Aufgaben zuständig. Sei es die Herstellung der Baumaterialien oder der Transport derselben zur Baustelle. Ab 1993 gliedern sich diese Kategorien neu in fünf Untergruppen: vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch- und Tiefbau, Bauinstallation, sonstiges Baugewerbe und Vermietung von Baumaschinen.